Honorar-Finanzanlagenberater gemäß § 34h Abs. 1 GewO, beschränkt auf Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen gemäß § 34f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO
Versicherungsmakler gemäß § 34d Abs. 1 GewO
Immobiliardarlehensvermittler gemäß § 34i Abs. 1 GewO
Darlehensvermittler gemäß § 34c Abs. 1 GewO
Immobilienmakler gemäß § 34c Abs. 1 GewO
Für die Erlaubnisse nach § 34d Abs. 1 GewO und § 34h Abs. 1 GewO zuständige Aufsichtsbehörde:
Industrie- und Handelskammer Offenbach am Main
Frankfurter Straße 90
63067 Offenbach am Main
Für die Erlaubnisse nach § 34c Abs. 1 GewO und § 34i Abs. 1 GewO zuständige Aufsichtsbehörde:
Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Ordnungsamt / Gewerbeamt
Berliner Straße 60
63065 Offenbach am Main
Im Bereich der Honorar-Finanzanlagenberatung erfolgt die Beratung ausschließlich zu Anteilen oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen im Sinne des § 34f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO, soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Honorar-Finanzanlagenberater gemäß § 34h GewO zulässig ist.
Wir vermitteln und betreuen Versicherungsverträge und beraten unsere Kunden in Versicherungsangelegenheiten. Die Tätigkeit erfolgt unabhängig im Interesse unserer Kunden. Es bestehen keine direkten oder indirekten Beteiligungen von mehr als 10 Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. An unserem Unternehmen bestehen keine direkten oder indirekten Beteiligungen von mehr als 10 Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital durch ein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens.
Bei der Honorar-Finanzanlagenberatung:
Die Vergütung erfolgt ausschließlich durch den Anleger. Die Einzelheiten werden in einer gesonderten Vergütungsvereinbarung geregelt. Zuwendungen, die im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder Vermittlung von Dritten gewährt werden, werden vollständig an den Anleger ausgekehrt.
Bei der Immobiliardarlehensvermittlung:
Der Vermittler erhält im Regelfall ein Leistungsentgelt vom Darlehensgeber. Die konkrete Höhe der Vergütung steht zum Zeitpunkt der Erstinformation noch nicht fest und wird rechtzeitig vor Vertragsschluss mitgeteilt, insbesondere im ESIS-Merkblatt.
Bei der Versicherungsvermittlung:
Die Vergütung erfolgt entweder durch den Kunden oder durch das Versicherungsunternehmen, abhängig davon, ob ein Netto- oder Bruttoprodukt vermittelt wird. Für Bruttoversicherungsprodukte erhalten wir eine Courtage vom Versicherungsunternehmen. Für Nettoversicherungsprodukte und Beratungsleistungen erhalten wir ein gesondert vereinbartes Honorar unmittelbar vom Kunden. Weitere Zuwendungen erhalten wir nicht.